Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgrundlagen und -abschluss
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie Hoefer Sport und Reisen GmbH, nachfolgend Hoefer genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er keine entsprechende ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Hoefer zustande. Im allgemeinen erfolgt eine Annahme durch die schriftliche Buchungsbestätigung von Hoefer. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Hoefer vor, an das Hoefer für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
1.4. Als Fremdleistungen oder vermittelte Leistungen ausgewiesene Leistungen (insbesondere Versicherungen) werden von Hoefer lediglich vermittelt. Für diese Leistungen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
1.5. Hoefer wird die mitgeteilten Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung speichern und verwenden.
1.6. Reisebüros und andere Agenturen Hoefers sind nicht berechtigt, im Namen Hoefers den Inhalt des Reisevertrages zu verändern oder verbindliche Zusagen im Namen Hoefers abzugeben.
2. Bezahlung, Reiseunterlagen
2.1. Nach Vertragsabschluß müssen Sie innerhalb von 14 Tagen (Eingang bei Hoefer) die mitgeteilte Anzahlung von 80 geleistet haben. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn, spätestens jedoch bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
2.3. Nach erfolgter Restzahlung erhalten Sie von Hoefer die Reiseunterlagen. Sie haben jedoch auch das Recht, die Reiseunterlagen Zug um Zug gegen Leistung Ihrer Restzahlung bei Ihrer Buchungsstelle oder direkt bei Hoefer in Empfang zu nehmen.
2.4. Alle Reisepreise gelten bei Barzahlung oder Überweisung. Bei Kreditkartenabbuchung plus 3-5% Aufschlag.
2.5. Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt oder direkt zugesandt. In diesen Unterlagen und in der Ausschreibung mitgeteilte Nebenkosten, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind, sollen nur Ihrer Orientierung dienen. Sie unterliegen nicht dem Einflußbereich von Hoefer und erfolgen demzufolge ohne Gewähr.
2.6. Sind die fälligen Zahlungen nicht innerhalb der angegebenen Fristen erfolgt und hat Hoefer daraufhin nach erfolgloser Mahnung die Erfüllung des Vertrages zu Recht abgelehnt, ist Hoefer berechtigt, Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren (s.4.2.) zu fordern.
3. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung Hoefers sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Angaben über die örtlichen Gegebenheiten sowie Entfernungsangaben haben nur informativen Charakter und erfolgen ohne Gewähr.
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von Hoefer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Reisendenwechsel
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Hoefer. Die Erklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Hoefer verliert im Falle des Rücktrittes oder des Nichtantretens einer Reise den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist jedoch berechtigt, die durch den Rücktritt entstandenen Kosten, insbesondere für die getroffenen Reisevorkehrungen, die nicht stornierbaren Leistungen und entstandene Aufwendungen, in Rechnung zu stellen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
4.2. Hoefer stellt Ihnen in diesen Fällen folgende, am Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bemessene pauschalierte Stornokosten in Rechnung, soweit diese in der Ausschreibung der Reise nicht abweichend beziffert worden sind:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn 15%, vom 59. bis 45.Tag vor Reisebeginn 25%, vom 44. bis 30.Tag vor Reisebeginn 55%, vom 29.Tag bis 4.Tag vor Reisebeginn 60% und vom 3.Tag vor Reisebeginn bis Reisebeginn 75% des vereinbarten Reisepreises.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass Hoefer im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von Hoefer in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Hoefer kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittkosten vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt.
4.3. Umbuchungen bis 45 Tage vor Reisebeginn werden Ihnen mit einer Umbuchungsgebühr von 30 pauschal in Rechnung gestellt. Es bleibt Ihnen unbenommen, Hoefer nachzuweisen, dass die durch die Umbuchung entstandenen Aufwendungen geringer sind.
4.4. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten; mindestens ist eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr von 30 zu entrichten. Hoefer kann dem Reisendenwechsel widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen der Teilnahme des Dritten entgegenstehen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommmen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
4.5. Bei Fremdleistungen, die von Hoefer lediglich vermittelt werden, gelten hinsichtlich des Rücktrittes die Geschäftsbedingungen der betreffenden Leistungsträger. Im Falle eines Rücktrittes wird Hoefer für Sie unverzüglich die Stornierung der gebuchten Leistungen beim Leistungsträger vornehmen und Ihnen die ersparten Aufwendungen zurückerstatten, sofern Hoefer nicht ausdrücklich eine anderslautende Weisung Ihrerseits vorliegt.
4.6. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird Hoefer sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen im Rahmen des Rahmenprogramms einer Reise (Gruppenaktivitäten u.ä.) erfolgt nicht.
4.7. Erscheinen Sie nicht oder verspätet zur Abreise, kündigen Sie am Tag des Reisebeginns oder müssen Sie vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Hoefer den Anspruch auf den vollen Reisepreis abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
5. Rücktritt und Kündigung durch Hoefer
Hoefer kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung Hoefer Sport und Reisens nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält Hoefer den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen zu Lasten des Reisenden.
b. Bis zwei Wochen vor Reisebeginn, wenn eine in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In jedem Falle ist Hoefer verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. In diesem Falle erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen Hoefer bestehen nicht. Ein Rücktrittsrecht von Hoefer besteht jedoch nicht, wenn Hoefer die dazu führenden Umstände zu vertreten hat.
Ein Rücktrittsrecht Hoefers besteht jedoch nur, wenn Hoefer die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler), wenn Hoefer die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn Hoefer dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zuzüglich eines pauschalierten Buchungsaufwands von 5,- erstattet, sofern Sie von einem Ersatzangebot Hoefers keinen Gebrauch machen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch Hoefer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Hoefer für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Hoefer verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, sofern der Reisevertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen; im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Minderjährige Teilnehmer
Sind Sie zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung noch nicht volljährig, haben Sie die Pflicht, dies Hoefer bei Vertragsabschluß schriftlich mitzuteilen. Hoefer übernimmt ausdrücklich keine Fürsorge- oder Aufsichtspflicht während der Reise.
8. Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung von Hoefer für Schäden, die keine Körperschäden darstellen, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
8.2 Die Haftung von Hoefer für Schadensersatzansprüche, die nicht auf einen Vertrag beruhen und Schäden betreffen, die keine Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, wenn diese sonstigen Schäden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch Hoefer oder einen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
8.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen Hoefer ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als dass für eine von Hoefer oder einem anderen Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach welchen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.4 Hoefer haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Hoefer sind. Hoefer haftet in diesen Fällen jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschrieben Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringungen während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden sind.
9. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
9.1. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretende Schäden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder - soweit eine solche nicht vorhanden ist - Hoefer zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein.
9.2. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Hoefer kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Hoefer kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Hoefer innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung -kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Hoefer erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Hoefer verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. In diesem Fall schulden Sie Hoefer den auf die in Anspuch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die Reiseleistungen für Sie von Interesse waren.
9.5. Sofern Hoefer einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Hoefer geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
10.2. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Hoefer Ihre Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung eines Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
10.3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen Hoefer ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Im Rahmen Ihrer Reiseunterlagen erhalten Sie von Hoefer ausführliche Informationen über die zu beachtenden Vorschriften Ihrer Reiseländer. Von Hoefer wird dabei ausdrücklich auf die einzuhaltenden Bestimmungen hingewiesen. Bei nach Vertragsabschluß sich ergebenden Änderungen wird Hoefer Sie umgehend informieren. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation Hoefers bedingt sind. Hoefer ist verpflichtet, Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die Hoefer bekannt sind oder die von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden und Hoefer in angemessener Zeit zur Kenntnis gelangen konnten, an Sie weiterzuleiten.
11.2. Hoefer haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie Hoefer mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, Hoefer hat die Verzögerung zu vertreten.
11.3. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie an der Durchführung der Reise verhindert sind, kann Hoefer Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
12. Sonstiges
12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen der Leistungen oder Preise gegenüber den Prospektangaben sind durch Hoefer bis zur Reisebestätigung jederzeit möglich. 12.2. Für den Reisevertrag gilt deutsches Recht; Erfüllungsort ist Stade. Für Klagen Hoefers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. 12.3. Alle genannten Bedingungen werden mit der Buchung ausdrücklich als verbindlich anerkannt.
Stand: 02.August 2009
Veranstalter: Hoefer Sport und Reisen GmbH
© 2015 Medienzentrum Stade
© 2015 Medienzentrum Stade